Grünes Sehvergnügen

Die Film-, TV- und VoD-Branche bekennt sich zu mehr Klimaschutz
Produktionen müssen Standards erfüllen

Die Herstellung von Kino-, TV- und Online- bzw. Video-on-Demand-Produktionen (VoD) verursacht hohe CO₂-Emissionen. Die Branche will handeln - freiwillig. Denn mit der Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise kann ein relevanter Teil dieser CO₂-Emissionen vermieden werden.


Ein breites Bündnis aus Branchenvertretern des deutschen Film-, TV- und VoD-Marktes wird seit 1. Januar 2022 einen großen Teil ihrer Inhalte klima- und ressourcenschonend herstellen. Sie geben dazu eine verbindliche Selbstverpflichtung ab. Im gemeinsamen Arbeitskreis „Green Shooting“, der von der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) geleitet wird, haben Vertreter von Sendern, Produktionsunternehmen, VoD-Diensten und Filmförderern hierfür erstmals einheitliche ökologische Mindeststandards für nachhaltige Produktionen entwickelt.

Für Zuschauer sichtbar

Sichtbar machen können die beteiligten Institutionen dieses Engagement mit dem neuen Label „green motion“. Die so hergestellten Produktionen werden zukünftig mit dem eigens entwickelten Label im Abspann oder auf Promotion-Material gekennzeichnet. MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen, Sprecher und Leiter des Arbeitskreises betont: „Die ökologischen Mindeststandards und das Label ‚green motion‘ sind ein starkes, freiwilliges Bekenntnis der deutschen Film-, TV- und VoD-Branche zu mehr Klimaschutz.“

Viele Kriterien

Die ökologischen Mindeststandards hat der Arbeitskreis Green Shooting gemeinsam mit dem Film- und TV-Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann, der Filmschaffenden-Initiative Changemakers.film, dem Klimaforscher Prof. Dirk Notz und dem Umweltwissenschaftler Nils König entwickelt.
Ob Energieversorgung, Transport, Unterbringung, Verpflegung, Materialien oder Entsorgung: Die Mindeststandards für eine klima- und ressourcenschonendere Herstellungsweise von deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen decken all diese Bereiche ab.
Darum gibt es 21 obligatorische „Muss-Vorgaben“. Damit eine Produktion mit dem Label green motion ausgezeichnet werden kann, müssen bei den im Inland realisierten Produktionsteilen mindestens 18 Muss-Vorgaben eingehalten werden. 

Einige Beispiele der Muss-Vorgaben: 

  • In allen für die Produktion genutzten Betriebsstätten des Produktionsunternehmens und in allen genutzten Studios muss zertifizierter Ökostrom verwendet werden. 
  • Bei studiobasierten Unterhaltungsproduktionen dürfen keine (Diesel-) Generatoren verwendet werden.
  • Einwegbatterien dürfen während der ganzen Produktion sowohl am Set als auch in den Produktionsbüros und Studios nicht genutzt werden. Es müssen stattdessen wieder aufladbare Akkus zum Einsatz gebracht werden. Diese sollen möglichst recycelbar sein. Ausnahme: Minibatterien für In-Ear-Pieces.
  • Inlands- und Auslandsflüge sind nicht gestattet, wenn die entsprechende Bahnfahrt weniger als fünf Stunden dauern würde.
  • Einweggeschirr (Teller, Besteck, Becher etc.) und Einwegflaschen dürfen während der ganzen Produktion nicht zur Verfügung gestellt werden.

Fazit: green motion ist ein guter Schritt für mehr Klimaschutz, dem hoffentlich viele Produktionen folgen werden. Weitere Infos unter: Das Label green motion | Ökologische Mindesstandards Greenmotion