Nutze deine Freiheit beim Fernsehen

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Was Mieter jetzt wissen sollten

Seit 1. Dezember 2021 gilt ein neues Gesetz, das Mietern beim Fernsehen neue Freiheiten schenkt. Was die gesetzliche Neuregelung konkret bedeutet, wie sie sich praktisch auswirkt und wie du künftig Geld sparen kannst, erfährst du hier.

Was bisher galt

Auch wenn es vielen Mietern gar nicht bewusst war: Oft waren vor der Gesetzesänderung die Kosten für einen TV-Kabelanschluss Teil der Miete, egal, ob tatsächlich über Kabel ferngesehen wurde oder nicht. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg wurde abgeschafft und es ist Vermietern verboten, die Kabelanschlussgebühren automatisch über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Damit ermöglicht es der Gesetzgeber, den Mietern, selbst zu entscheiden, ob und wie sie fernsehen wollen. 
Sozialverbände verweisen darauf, dass gerade einkommensschwache Haushalte durch Einzelverträge mit einem Anbieter von Kabelfernsehen draufzahlen, denn diese sind in der Regel teurer als die früher von Vermietern abgeschlossenen Rahmenverträge.

Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?

Da Kosten für den Kabelanschluss seit der Gesetzesänderung teurer geworden sind, sollten sich Mieter über die Alternativen zum TV-Empfang über Kabel informieren. Während Fernsehen über Antenne (DVB-T2) und Satellit, abgesehen von den einmaligen Anschaffungskosten für die Empfangsgeräte, völlig kostenfrei ist, muss man für IPTV ähnlich wie beim Kabelfernsehen monatliche Gebühren an den jeweiligen Anbieter zahlen. Weil IPTV über das Internet empfangen wird, ist die Nutzung abhängig von der verfügbaren Schnelligkeit des Internetzugangs. Bei einem Internetausfall ist auch kein Fernsehempfang mehr möglich. Der größte Nachteil bei DVB-T2 ist die geringe Programmauswahl, beim Satellitenfernsehen sind es die Satellitenschüsseln, die vom Vermieter oft nicht ohne weiteres genehmigt werden. Zumindest bisher. Denn mittlerweile gibt es SAT-TV auch ganz ohne sichtbare Schüsseln.

SAT-TV ohne sichtbare Schüsseln

Satellitensignale finden ihren Weg in die Haushalte längst nicht mehr nur über herkömmliche Kupferleitungen. Technologische Weiterentwicklungen ermöglichen inzwischen auch die Verteilung über Glasfaser. Das hat den Vorteil, dass die SAT-Empfangsanlage gar nicht mehr unmittelbar am Wohngebäude angebracht werden muss, da die optischen Satellitensignale verlustfrei über weite Distanzen weitergeleitet werden können. Vermieter, die ihre Bestände ohnehin mit Glasfaser modernisieren, können ihren Mietern so zusätzlich noch ein attraktives lineares TV-Angebot machen, das mit unglaublicher Programmvielfalt in fantastischer Bild- und Tonqualität begeistert und keinerlei Bandbreite beansprucht. Mehr Informationen über Komplettlösungen aus SAT-TV und Glasfaser für Mehrfamilienhäuser findest du hier: